Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften der W&M Verlagsgesellschaft mbH
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der W&M Verlagsgesellschaft mbH, Parkstr. 2, 14469 Potsdam (nachfolgend „der Verlag“) und ihren Kunden für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften des Verlages und auch dann, wenn die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers anders lauten. Eine Liste der Objekte des Verlages findet sich unter www.wum-verlag.com. Die AGB finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung.
- „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht und der Verlag die Erfüllung solcher Wünsche schriftlich bestätigt hat. Vereinbarungen ohne tariflichen Platzzuschlag sind immer unverbindlich. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag nach den Richtlinien mit dem Wort »Anzeige« kenntlich gemacht.
- Für die rechtzeitige Lieferung (bis zum Anzeigenschluss) des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (bis zum Druckunterlagenschluss) oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Nichtlieferung von Druckunterlagen entbindet nicht von der Bezahlung bestellter Anzeigen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Vor allem für die Eignung nach Anzeigenschluss eingehender Druckunterlagen übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. Reklamationen wegen mangelhaften Drucks von verspätet angelieferten Druckunterlagen kann der Verlag nicht akzeptieren.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.
- Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Widergabe.
- Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesonderewird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet.
- Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu zahlen, sofernnicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsverträge abhängig zu machen.
- Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht. Insertions- und Beilagenaufträge von Firmen oder Agenturen mit Sitz außerhalb der BRD werden grundsätzlich nur gegen Vorausrechnung (Vorauskasse) ausgeführt.
- Produktionskosten werden zu Eigenkosten in Rechnung gestellt.
- Druckunterlagen (Lithos, Copyproofs, Fotos usw.) werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
- Agenturvergütung für die Vermittlung von Anzeigenaufträgen zahlt der Verlag nur dann, wenn der Anzeigenmittler als solcher im Handelsregister eingetragen ist. Im Zweifelsfall obliegt dem Auftraggeber die Beweispflicht.
- Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform.
- Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Potsdam Erfüllungsort und Gerichtsstand.
- Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Stand: 11/2011

